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Januar 2020, Lesezeit 1 Minute


​AML5 – Anti-money laundering

AML5 ist seit 10.01.2020 in Kraft. AML5 ist die 5. Geldwäscherichtlinie in Europa, durch die jetzt auch Plattformen und Wallet-Anbieter von Kryptowährungen in das Geldwäscherecht eingebunden werden. Somit sind ab sofort digitale Währungen in die Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit einbezogen. 

Folgende Dienstleistungen fallen unter die Registrierungspflicht:  Ausgabe und Verkauf von virtuellen Währungen sowie deren Übertragung, Tausch- und Handelsplattformen dafür (gleichgültig ob virtuelle Währungen untereinander oder gegen gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel oder umgekehrt gewechselt werden) sowie Anbieter elektronischer Geldbörsen. 

Auch wenn wir uns besonders in Deutschland vehement gegen die Abschaffung des Bargelds wehren, wird sich der Zahlungsverkehr in Zukunft grundlegend ändern.  Das Internet of Things (IOT) wird eine weitere Entwicklungsstufe des Internets sein. Das Internet der Dinge ist die Verbindung von Gegenständen bzw. Geräten mit dem Internet. Vom Fernseher über den Kühlschrank und die Heizung Ihres Hauses bis hin zu Ihrem Auto. 

Das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und Mobile Payment bilden dabei die Basis-Technologie der Zukunft. Ihre Bank der Zukunft ist eine App auf Ihrem Smartphone oder Ihrer Smartwatch. Ausgesuchte Kryptowährungen, Token, BigTech- und FinTech-Unternehmen werden von diesen Entwicklungen und Rahmenbedingungen massiv profitieren. 

Für mehr Informationen rund um Kryptowährungen melden Sie sich gerne oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen telefonischen Beratungstermin. 


Ihr Experte für Kapitalanlage

Uwe Hammerschmidt


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