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Enteignung und Vermögensabgabe 

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Mai 2021, Lesezeit 2 Minuten


Enteignung und Vermögensabgabe 

Bei mir häufen sich die Anfragen zum Thema Vermögensabgabe und Enteignung, denn viele Bürger sind der Meinung, ein Staat könne seine Bürger nicht enteignen. Wenn Sie auch dieser Meinung sind, dann sollten Sie einmal einen Blick in unser Grundgesetz werfen. 
 
Im Artikel 14 des Grundgesetzes steht zwar „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“. Dort steht aber auch „Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. 
 
Hier geht es zum Artikel 14. 

hammer

Artikel 14 sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen. Der Staat schützt das Eigentum. Eltern können das Eigentum an die Kinder vererben. 
 
Der Artikel sagt aber auch: Eigentum ist eine Verpflichtung. Eigentum soll so genutzt werden, dass es allen nützt. Das heißt zum Beispiel: Wer eine Fabrik besitzt, der soll Menschen Arbeitsplätze anbieten und sie gut bezahlen. Wer viele Häuser hat, der soll Wohnungen vermieten, dann können andere Menschen darin wohnen. Wer viel Geld hat, der muss auch Steuern zahlen. Mit diesem Geld kann der Staat etwas für alle Menschen tun. 
 
Außerdem sagt der Artikel: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum enteignen. Wichtige Fälle sind es dann, wenn es für sehr viele Menschen gut ist, wenn einem Menschen etwas weggenommen wird. Ein Beispiel: Der Staat kann ein Grundstück enteignen, wenn eine wichtige Straße gebaut werden soll. 
 
Diese Fälle sind aber selten. Der Staat darf auch nur dann etwas enteignen, wenn es ein Gesetz dazu gibt. In dem Gesetz muss auch stehen, was der Staat zahlt, wenn er etwas wegnimmt. Das nennt man Entschädigung. Die Eigentümer können sich auch immer bei einem Gericht wehren. 
 
Quelle: nachrichtenleicht.de 
 
Wenn Sie jetzt glauben, Regierungen würden sich so etwas nicht trauen, denn es würde ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen, dann liegen Sie falsch. Ich kann Ihnen sagen: „Es ist nicht so!“ In Deutschland haben wir heute schon diese Mechanismen. 
Denken Sie nur an Nullzinsen, Minuszinsen, hohe Steuerlast oder Sonderabgaben wie die CO2-Abgabe. 
 
Haben Sie einen Aufschrei gehört? Ich nicht! 
 
Selbst die heiß diskutierte Vermögensabgabe ist eine Enteignung. 
 
Übrigens: Die Vermögensabgabe ist keine Reichensteuer, wie viele glauben. Sie soll bereits bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent greifen. Der Spitzensteuersatz wird ab einem Gehalt von 57.919 Euro bei Ledigen fällig. Für Ehepaare, die ihr Einkommen gemeinsam veranlagen, gilt dann natürlich der doppelte Betrag von 115.838 Euro. 
 
Durch Mainstream-Medien und verdummende TV-Programme wird die Bevölkerung bei Laune gehalten. Jetzt kommt noch die tägliche Überflutung der Corona-Berichte hinzu, wodurch die wenigsten Bürger mitbekommen, wie sie buchstäblich zur Schlachtbank geführt werden. 
 
Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Bringen Sie jetzt Ihr Erspartes und Ihr Vermögen in Sicherheit, sonst könnte es sein, dass Sie eines Morgens aufwachen und arm sind wie eine Kirchenmaus. 
 
Klicken Sie hier und erfahren Sie, was Sie tun können. 
 

Ihr Experte für Kapitalanlage

Uwe Hammerschmidt


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