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Grundsteuerreform – der erste Schritt zur Enteignung? 

Grundsteuerreform - der erste Schritt zur Enteignung?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird eine Reform der Grundsteuer mit Sicherheit kommen.

Der Staat will anscheinend ordentlich abkassieren. Es reicht nicht aus, dass Bürger unter den explodierten Miet- und Kaufpreisen für Immobilien leiden. Diese Reform ist für den Staat eine neue Einnahmequelle und Möglichkeit, die Bürger weiter zu enteignen. Es ist zu befürchten, dass die Konsequenzen für Immobilieneigentümer und Mieter deutlich sein werden.

Die Doppelmoral der Elite

Betroffen sind in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke.

Bislang wurde der sogenannte Einheitswert herangezogen, um die Besteuerung eines Grundstücks zu bestimmen. Jede Einheit erhielt einen spezifischen Wert ihres Grundstückes. Dieser Einheitswert wurde erstmals im Jahre 1935 festgelegt und sollte alle sechs Jahre aktualisiert werden. In Westdeutschland fand jedoch nur einmal im Jahr 1964 eine Aktualisierung statt.

Die Einheitswerte vieler Grundstücke würden daher nicht mehr mit der Realität übereinstimmen, entschied der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof. Diese Entscheidung zur Enteignung der Bevölkerung war nicht Kirchhofs erste Maßnahme. Er schaffte bereits die Steuerbefreiung für Firmen bei der Erbschaftssteuer ab und führte eine Ticketsteuer für Flugreisende ein. Dadurch konnte der Staat Steuereinnahmen in Rekordhöhe erzielen.

Nach Berechnungen der Eigentümerverbände dürfte es eine Erhöhung der Grundsteuer um das 30- bis 50-fache des aktuellen Steuersatzes geben.

Wer Grund und Immobilien besitzt, wird für den Staat zu einer stetig sprudelnden Geldquelle.

Was kommt als nächstes? Sonderabgaben oder Zwangshypotheken auf Immobilien?

Sie wollen sich davor schützen? Wir haben Lösungen. Wir freuen uns auf ein Gespräch.

Ihr Experte für Geld und Kapitalanlagen

Uwe Hammerschmidt

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