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Kontenabruf – das Märchen von Terrorismus- oder Geldwäschebekämpfung 

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Mai 2019, Lesezeit 2 Minuten


​​Kontenabruf – das Märchen von Terrorismus- oder Geldwäschebekämpfung 

 

Vor 15 Jahren erhielten die deutschen Finanzämter die Befugnis zum Kontenabruf und damit die Möglichkeit zur automatisierten Konteneinsicht sowie zum Abruf der Kontostammdaten inländischer Bankkonten und Wertpapierdepots. Damals wurde versprochen, diese Befugnis nur in strittigen Einzelfällen anzuwenden. Ein Irrtum, denn hier wurden wir gnadenlos angelogen. 

Der Fiskus gab dem Wort Einzelfall nämlich eine ganz neue Bedeutung. Inzwischen reden wir von 800.000 Abrufen pro Jahr, Tendenz steigend. 

Mit ein Grund für die explosionsartige Zunahme ist der Umstand, dass seit 2014 auch Gerichtsvollzieher, Jobcenter und Sozialbehörden ohne Ihr Wissen, unkontrolliert und nach Herzenslust in Ihren Konten herumschnüffeln dürfen.  

Vor allem die Sozialbehörden können hier zur Falle werden, da selbst unbescholtene Bürger hiervon betroffen sein können. Es genügt ein BAFöG-Antrag, mögliche Nebeneinkünfte oder der Umstand, dass Sie einen Pflegefall in der Familie haben, um hier ins Visier zu geraten. Vielen ist nicht bewusst, dass es etwa in Pflegeangelegenheiten „mitgehangen, mitgefangen“ heißt. Irgendjemand muss schließlich für die Kosten aufkommen. Da sucht man immer zuerst nach Bluts- oder sonstigen Verwandten bzw. deren Vermögensverhältnissen. 

Mit der viel zitierten Terrorismus- oder Geldwäschebekämpfung hat das alles rein gar nichts mehr zu tun. Die Zahl der Abrufe wird zunehmen. Denn immer mehr Behörden erhalten Zugriff auf Ihre Kontodaten. Auch wurde 2016 die Bagatellgrenze von 500 Euro abgeschafft.  

Was können Sie als Bürger gegen solche Willküraktionen tun? Nichts! Jedenfalls solange Sie Ihre Bankverbindungen weiterhin in Deutschland haben. Hier erfahren Sie mehr. 

Wie so oft muss gesagt sein, es ist absolut legal, wenn Sie ein Konto in einem anderen Land haben. Es genügt schon ein kleiner Grenzsprung nach Österreich, Tschechien, Luxemburg, Belgien usw. Dort finden Sie zwar keine grenzenlose Freiheit, sondern auch nur ein Konto, das den üblichen EU-Restriktionen unterliegt, aber immerhin kann keine deutsche Behörde und erst recht kein deutscher Gerichtsvollzieher oder Angestellter im Jobcenter/Sozialamt so einfach mal Einsicht in Ihre Geldangelegenheiten nehmen, sondern muss Sie erst einmal um Erlaubnis fragen. Hier erfahren Sie mehr. 

Noch besser ist natürlich das Konto außerhalb der EU. Hier liegt nach wie vor die Schweiz ganz vorne. Schaffen Sie sich jetzt ein zweites Standbein außerhalb der EURO- und EU-Systeme! 

Ich zeige Ihnen fortlaufend solide Banken, zur sicheren Optimierung Ihrer Liquiditätsreserven und Vermögenswerte, außerhalb der EU-Systeme. Klicken Sie hier! 

Ihr Experte für Kapitalanlage

Uwe Hammerschmidt


P.S.: Die Rechtsrisiken für Staatsbürger, Steuerzahler und Vermögensinhaber nehmen massiv zu. Ich rate Ihnen zur Strukturierung von Geld- und Kapitalanlagen, aber auch Ihrer Kapitalversicherungen in Ländern, die faktisch keine Staatsverschuldung haben und kein Mitglied der Euro-Haftungs- und EU-Umverteilungsunion sind. Klicken Sie hier! 

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