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Lebensversicherungen 

Ist eine Lebensversicherung noch zeitgemäß?

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In der Vergangenheit waren Lebens-und Rentenversicherungen des Deutschen liebste Altersvorsorge. Ende 2015 betrug der Lebensversicherungsbestand 91,0 Millionen Verträge. Und im Jahr 2015 wurden 5,2 Millionen Verträge neu abgeschlossen.

Stellt sich die Frage :
Sind Lebensversicherungen in Zeiten der Niedrigzinsphase überhaupt noch zeitgemäß ?

Und wie sicher sind diese Verträge und unsere Versicherungsgesellschaften ?

Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Lebensversicherung eine sichere Geldanlage ist?

Ja ?

Dann sollten Sie sich mit dem § 314 VAG beschäftigen.

Versicherungsaufsichtsgesetz
Teil 6 - Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation (§§ 294 - 330)

Kapitel 2 - Sichernde Maßnahmen (§§ 311 - 317)

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.
(2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden.

Hier wird nicht der Sparer geschützt, sondern der Versicherer. Denn Lebensversicherer sind die wichtigsten Käufer für deutsche Staatsanleihen.

Jetzt könnten Sie sagen: " Soweit wird es nicht kommen "

Gehen wir in die Vergangenheit.
Bei zwei Währungsreformen die wir in Deutschland hatten, haben deutsche Lebensversicherungskunden fast alles Geld verloren.

Das waren doch ganz andere Zeiten werden Sie jetzt sagen

Stimmt

Heute sind wir mit Finanzkrise, Fast-Finanzkollaps 2008 mit Hypo-Real-Estate, Fast-Euro-Kollaps und Rekord - Überschuldung vielleicht noch schlimmer dran.

Der Garantiezins wird von Jahr zu Jahr abgesenkt. Die Lebensversicherer erwirtschaften kaum noch Gewinne.
Einige große Gesellschaften haben bereits das Neugeschäft bei Lebensversicherungen komplett eingestellt.

Nach Aussage des DFSI (Deutsche Finanz Service Institut) stehen heute schon 20 bis 25 Lebensversicherer auder Kippe.

Würden Sie irgendwo Geld investieren, ohne zu wissen wo es liegt ?

Nein ?

Bei Ihrer Lebens/ Rentenversicherung tun Sie das aber.

Ihre Lebensversicherung ist eine Black-Box. Fragen Sie mal bei Ihrer Lebensversicherung nach, Sie werden keine genaue Antwort bekommen.
Es gibt lediglich Richtlinien wie investiert werden darf. Das war`s aber auch schon.

Lebensversicherungen sind "legaler Betrug"
Landgericht Hamburg - Aktenzeichen: 74 047/83
April 1983: Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen verklagte den BdV auf
Unterlassung der Aussage: „Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug.“
Das Landgericht Hamburg wies die Klage als unbegründet ab !!!
Der Bund der Versicherten (BdV) hatte im Jahre 1982 zusammen mit der
Verbraucherzentrale Hamburg eine Broschüre mit dem Titel "Versicherung - ja, aber..."
herausgegeben, in der zu lesen war:
? ? "Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein ,legaler Betrug’.
Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine
Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft
unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die
Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen
aber inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen
die Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich
hier billige langfristige Kredite, so daß man Beiträge für Kapital-
Lebensversicherungen in vielen Fällen auch als ,Steuer für Dumme’
bezeichnen kann, die man hier mit angeblichen Steuervorteilen (die kaum zum
Tragen kommen) zur langfristigen Geldhingabe verführt. Millionen
Bundesbürger haben durch den Abschluß falscher Kapital-
Lebensversicherungen Zigmilliarden Mark verloren - vor allem beim
vorzeitigen Aussteigen aus diesen Verträgen und die dann meist sehr geringe
Beitragsrückzahlung. Gewinner sind Staat und
Lebensversicherungsunternehmen, die hier Hand in Hand arbeiten."
Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen, an derart massive und öffentliche
Kritik nicht gewöhnt, wollte diesen Vorwurf natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Er klagte
gegen den Bund der Versicherten auf Unterlassung dieser ,verletzenden Äußerungen". Die
Klage wurde im Juni 1983 durch Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen. Die Branche
legte aus optischen Gründen Berufung ein, zog diese aber in der Erkenntnis, daß sie diesen
Prozeß nicht gewinnen konnte, gleich wieder zurück. Das Landgericht Hamburg führte in
seiner Urteilsbegründung aus:
? ? "Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das
Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung
dieser Versicherung als ,legaler Betrug’ wird von dem Abschluß solcher
Verträge abgeraten. Es ist ein öffentliches Interesse daran vorhanden, daß
potentielle Versicherungsnehmer über die verschiedenen Möglichkeiten, das
Todesfallrisiko zu versichern, aufgeklärt werden. Angesichts dessen, daß in der
Werbung des Klägers und seiner Mitgliedsunternehmen die
Lebensversicherung zur Altersversorgung im Vordergrund steht, besteht ein
Aufklärungsbedürfnis über die Versicherungsart Risikolebensversicherung.
Die Aussagen in der Broschüre zum Thema Risiko-Lebensversicherung und
Lebensversicherung zur Altersversorgung ergeben, daß hier ein Vergleich
zwischen diesen Versicherungsarten vorgenommen und im Interesse der
Verbraucher - als für diese günstiger - der Abschluß von Risiko-
Lebensversicherungen empfohlen wird."

Was ist " richtig "
Nichts ändern ? - Verträge kündigen ? - Verträge verkaufen ?
Die Antwort ist sehr individuell

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