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April 2019, Lesezeit 8 Minuten


Optimieren Sie Ihre bestehende private Krankenversicherung – auch ohne Wechsel des Versicherers 

 

Mitglieder einen PKV sind verzweifelt und ratlos, weil sie die Prämien für ihre private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können. Eine Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung ist oftmals ausgeschlossen. Leistungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren oder den Selbsterhalt zu erhöhen ist die einzige Antwort, die sie von Ihrer privaten Krankenversicherung hören. Diese Verfahrensweise ist wenig kundenfreundlich und völlig unverständlich, denn viele Kunden zahlen schon seit Jahrzehnten in ihre Krankenversicherung ein und jetzt im Alter sollen sie ihren Versicherungsschutz reduzieren.

Eine Krankenkassen-Karte besitzt jeder. Doch nicht alle Tarife sind gleich!

Das Problem: Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben in der Regel kein Interesse, die Tarife ihrer Mitglieder umzustellen, wenn durch die Veränderung eine Beitragsreduzierung erfolgt. Dabei gibt es eine Lösung: Es sind in den letzten Jahren neue, offene, preiswerte Tarife entstanden, die den Neukunden zur Verfügung gestellt werden. Die „Altkunden“ erfahren davon aber nichts, weil man einen Wechsel aus wirtschaftlichen Gründen ablehnt. Deshalb haben wir die schizophrene Situation, dass die „Altkunden“ zwangsweise in den teuren Alt-Tarifen verbleiben, während die PKV-Neukunden in den Genuss der aktuellen günstigen Tarife kommen. Bei über 6.000 Tarifen in der PKV ist es für den Kunden nicht machbar, ohne unabhängige professionelle Hilfe den richtigen Tarif auszuwählen. 

„Wenn etwas billig ist, muss es auch schlechter sein.“ Diese Aussage stimmt im Bereich PKV nicht immer, sondern das Gegenteil ist gegebenenfalls richtig. Viele Leistung der Alttarife – die meist in den siebziger Jahren entstanden sind – bieten Leistungen an, die nie aktualisiert wurden. Oder fahren Sie ein Auto aus den siebziger Jahren? 

Trotz wiederholter Mahnungen von Seiten der Aufsichtsbehörden informieren die Versicherungsgesellschaften oftmals nur dürftig oder überhaupt nicht über eine Wechselmöglichkeit in offene beitragsgünstige Tarife. Auch von Versicherungsvertretern kann der Kunde meist wenig Hilfe erwarten, da diese nur an Neuabschlüssen und nicht an Beitragsreduzierungen interessiert sind. 

Wir von der FSH GmbH Finanzservice haben einen Partner an der Hand, der Ihnen in diesem Bereich hilft. Seine Beratung und Tätigkeit ist für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie sich entschließen sollten, seiner Auswertung zu folgen, ist ein vereinbartes Erfolgs-Honorar fällig. Dieses Honorar hat sich meist schon durch die Beitragsreduzierung nach wenigen Monaten amortisiert. Sollten Sie keine Vertragsänderung bzw. keine Ersparnis erzielen, sind Sie keinen Cent schuldig. Zudem wird streng darauf geachtet, dass durch eine Tarifänderung keine unkalkulierbaren Leistungseinschränkungen entstehen, denn für die Beratung wird gehaftet. 

Auch nach einer Tarifumstellung bleibt Ihr Berater – wenn Sie das wünschen – Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung. Ein weiteres Honorar ist hierfür nicht notwendig. 

Zahlreiche Kunden bestätigen immer wieder die hohen Einsparmöglichkeiten, die sich aus dieser Beratung und der Wahl der richtigen Tarife ergeben – teilweise dauerhaft bis zu 4.000 Euro jährlich. 

Ein aktuelles Problem sollten Sie dabei berücksichtigen. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden sicherlich – auch bei einem Tarifwechsel – durch den medizinischen Fortschritt weiter steigen. Sinnvoll ist es daher, frühzeitig eine garantierte Beitragsreduzierung zu vereinbaren. Gerade in Zeiten in denen der Versicherungsschutz wichtig und überaus sinnvoll wird, sollte die Leistung verfügbar sein. Oder wollen Sie dann – wenn es darauf ankommt – die Leistung reduzieren, weil die Beiträge unbezahlbar wurden? 

Melden Sie sich bei uns, um Näheres zu erfahren. Telefonisch unter 0731 – 250 818 05 oder per Mail unter office@bryjgcvt.myraidbox.de 

§204 des Versicherungsgesetzes sagt aus, dass jeder Versicherte das Recht hat, in einen gleichartigen Tarif zu wechseln. 

Vorteile eines Wechselns innerhalb der gleichen Gesellschaft: 

  • die Altersrückstellungen bleiben erhalten 
  • keine Risikoprüfung  
  • monatlicher Wechsel möglich
  • keine Wartezeiten
  • Beitragsersparnis
  • Neu Tarif (Wenig Altlasten)
  • langfristig stabilere Beiträge

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung: 

Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist möglich, auch wenn Sie das 55. Lebensjahr bereits überschritten haben. Europäisches Recht schafft die Grundlage. 

Erfahren Sie mehr – melden Sie sich bei uns. Telefonisch unter 0731 – 250 818 05 oder per Mail unter office@bryjgcvt.myraidbox.de 

Ihr Experte für Kapitalanlage

Uwe Hammerschmidt


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