Atypisch stille Beteiligung an Immobilien
Laufzeit: 10 Jahre
Ertrag jährlich: Prognose ca. 6 % p.a.
Anlagesumme: 5.000€
Auszahlungen: Ergebnisbeteiligung
Abfindungsguthaben am Ende der Beteiligung
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0731 – 25081805
Sicherheit
Verfügbarkeit
Ertrag
Die Wichtigsten Fakten auf einen Blick:
Ertrag
170 % Gesamtmittelrückfluss
Ertragsprognose von etwas 6 % pro Jahr
Art der Beteiligung
atypisch stille Beteiligung
Steuerart
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Art der Beteiligung: | atypisch stille Beteiligung |
Ertrag: | 170 % Gesamtmittelrückfluss |
Auszahlung: | Ergebnisbeteiligung |
Laufzeit: | 10 bis 19 Jahre |
Besonderheiten: | Auch als Aufbauplan / Sparplan möglich. Möglichkeit zur Wiederanlage der Ausschüttungen |
Mindestzeichnungssumme: | 5.000 EUR |
Agio: | 8% |
Weitere Projektinformationen:
Diese Immobiliengesellschaft konzentriert sich auf sanierungsbedürftige Wohnobjekte in innerstädtischer Metropollage und hilf Ihnen eine atypisch stille Beteiligung an Immobilien zu vollziehen.
Aus vernachlässigten und deshalb zum Teil unansehnlichen Gebäuden entstehen ausgesuchte Denkmaljuwelen mit herrlichem Wohngefühl und Liebe zum Detail.
Anleger profitieren als Gesellschafter von der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilien:
Die azyklische und vorausschauende Akquise gewährleistet beste Kaufkonditionen.
Projektierungs-Experten kümmern sich um die wertsteigernde Optimierung und Veredelung der Objekte.
Die Immobilien werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalschutzämtern saniert.
Die anschließenden Mieteinnahmen und Steuervorteile wirken sich positiv auf die hohe Rendite aus.
Verkauft werden die Objekte erst dann, wenn maximale Verkaufsgewinne erzielt werden können.
Ein weiterer wichtiger Baustein des Erfolgs ist die sehr hohe Eigenkapitalquote der Immobiliengesellschaft von etwa 80 Prozent.
Ein derartiger Eigenkapitalanteil erlaubt eine atypisch stille Beteiligung an Immobilien, flexibel und schnell attraktive Immobilien zu günstigen Preisen zu kaufen oder zu ersteigern und diese auch über
einen längeren Zeitraum bis zum perfekten Verkaufszeitpunkt im Bestand halten zu können.
Durch eine Vertrauensschadens-Versicherung ist das Unternehmen und damit auch die Anleger gegen rechtlich unkorrektes Verhalten seitens des Managements geschützt.
Überdurchschnittliche Rendite gewährt zudem die Teilhabe an den stillen Reserven des Unternehmens.
Wie ist die stille Gesellschaft in einer GmbH zu verstehen?
Eine stille Gesellschaft ist entsprechend §§ 230 + 231 HGB geregelt. In dem zu schließenden Gesellschaftsvertrag können bzgl. Gewinn und Verlust entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Je nach Vereinbarung entsteht eine typische oder atypische Gesellschaft, um atypisch stille Beteiligung an einer Immobilie zu ermöglichen. In diesem Fall handelt es sich um eine atypisch stille Gesellschaft. Der Anleger beteiligt sich unmittelbar am Unternehmen als atypisch stiller Gesellschafter
Was ist der Unterschied zwischen einer atypischen stillen und einer typisch stillen Gesellschaft?
Bei einer atypisch stillen Gesellschaft ist der Anleger am Unternehmensvermögen beteiligt und somit an der Wertsteigerung der Gesellschaft. Er erzielt als einkommenssteuerrechtlicher Mitunternehmer Einkünfte (positive wie negative) aus Gewerbebetrieb. Diese sind steuerlich für ihn relevant. Bei Auflösung der stillen Gesellschaft orientiert sich die Abfindung am Kapitalkonto in Verbindung mit dem Unternehmenswert. In diesem Fall ist der Anleger ein atypisch stiller Gesellschafter. Bei einer nur stillen Gesellschaft ist der Anleger nicht am Unternehmenswert beteiligt. Wenn Sie an einer atypisch stillen Beteiligung an einer Immobilie interessiert sind, kann ihnen der FSH GmbH Finanzservice helfen!
*Diese Werbeinformation enthält nicht alle Angaben, die für eine Anlageentscheidung notwendig sind. Grundlage für das Angebot der Beteiligung ist ausschließlich das dazugehörige Verkaufsexposé einschließlich etwaiger Nachträge mit den dort beschriebenen Chancen und Risiken.
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Wichtige Hinweise:
Diese Werbeinformation enthält nicht alle Angaben, die für eine Anlageentscheidung notwendig sind. Grundlage für das Angebot der Beteiligung ist ausschließlich das dazugehörige Verkaufsexposé einschließlich etwaiger Nachträge mit den dort beschriebenen Chancen und Risiken.