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So wird Ihre Lebensversicherung versteuert 

​Oktober 2019, Lesezeit ​2 Minuten


​​​​​​​So wird Ihre Lebensversicherung versteuert 

Obwohl Versicherungen die Verzinsung von Jahr zu Jahr nach unten schrauben und die Lebensversicherung ein Auslaufmodell ist, besitzen die Deutschen immer noch über 86 Millionen Verträge.  

Ich erhalte immer wieder Anfragen, wie Lebensversicherungen versteuert werden. Hier gibt es die Antwort: 

LV-Abschluss vor dem 1. Januar 2005: 

Ihre Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ist unter folgenden Voraussetzungen komplett steuerfrei: 

  • - Der Betrag wird Ihnen vollständig und auf einmal ausbezahlt. 
  • - Die Police datiert bis spätestens zum 31. Dezember 2004. 
  • - Sie haben Ihren ersten Beitrag spätestens bis zum 31. März 2005 eingezahlt. 
  • - Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren. 
  • - Sie müssen mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. 

Beachten Sie: Erhalten Sie Ihre Ablaufleistung als monatliche Rente (Leibrente), müssen Sie den Ertragsanteil versteuern. Die Höhe der Besteuerung hängt vom Alter ab, mit dem Sie sich die Rente auszahlen lassen. Je früher Sie jedoch in den Ruhestand gehen, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Die genaue Höhe des zu versteuernden Ertragsanteils berechnet Ihr Versicherer für Sie. Diese Einnahmen müssen Sie dem zu versteuernden Einkommen hinzurechnen, das Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. 

LV-Abschluss nach dem 31. Dezember 2004: 

Für Ihre Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung gilt für die steuerliche Behandlung das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Das heißt im Klartext: Die Erträge sind voll steuerpflichtig. 

Bitte beachten Sie: In der Ansparphase unterliegen die Versicherungen nicht der Abgeltungssteuer. 

Sie müssen nur die Hälfte der Erträge versteuern, wenn: 

  • - die Ablaufleistung Ihrer Versicherung in einem Betrag ausgezahlt wird, 
  • - Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat, 
  • - die Auszahlung nach Vollendung Ihres 60. Lebensjahrs erfolgt (für Neuverträge seit dem Jahr 2012 nach dem vollendeten 62. Lebensjahr); 
  • - der Todesfallschutz mindestens 50 % der Beitragssumme umfasst (für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden). 

Bitte beachten Sie: Für alle Versicherungsverträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossenen wurden, gilt § 20 Abs. 1 Nr. 6, S. 6 EStG, der steuerliche Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung aus einer Kapitallebensversicherung voraussetzt, die sogenannte 50-Prozent-Regel. 

Das heißt für Ihren Vertrag: 

  • - Die Risikoleistung muss sich bis zum Ende der Laufzeit auf mindestens 50 % der für die gesamte Laufzeit zu zahlenden Beträge summieren. 
  • - Die vereinbarte Leistung muss im Todesfall des Versicherten (im Normalfall sind das Sie) das Deckungskapital oder den Zeitwert der Versicherung spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss um mindestens 10 % des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge übersteigen. 

Bitte beachten Sie: Sind diese Regelungen nicht erfüllt, müssen Sie Ihre Erträge voll versteuern. Die Vergünstigung der 50-Prozent-Regel entfällt. 

Ihr Experte für Kapitalanlage

Uwe Hammerschmidt


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