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Die EU und die Daten 

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzverordnung DSGVO in Kraft.

Viele Selbständige und Unternehmen wissen noch gar nicht richtig, wie sie damit umgehen sollen. Unbestritten ist, dass die Umsetzung mit deutlichem Mehraufwand und teils erheblichen Kosten verbunden ist. Ob die neue DSGVO den Verbraucher besser schützt, mag dahingestellt sein.

Doch eines steht heute schon fest: Bei Nichtbeachtung der neuen Datenschutzverordnung drohen empfindliche Strafen.


Die Doppelmoral der Elite

Die maximale Geldbuße beträgt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Hier ist der oben genannte Unternehmensbegriff von Bedeutung: Es gilt der Jahresumsatz des gesamten Konzerns, nicht der der einzelnen juristischen Person.

In dem Zusammenhang sind mir zwei Artikel aufgefallen, die mich dann doch stutzig gemacht haben.

1. Artikel

Politik möchte BÜRGERDATEN zu Geld machen (11. April; Watergate.tv) (Quelle)

Die Politik – oder ein Vertreter – möchte unsere Daten zu Geld machen. Der Hauptgeschäftsführer des sogenannten Deutschen Städte- und Gemeindebundes möchte die Daten, wenn auch als anonyme Datensätze, verkaufen. Es ließen sich Einnahmen erzielen, folgert er richtig. Doch niemand von uns hat eingewilligt, dass mit diesen sogenannten Bewegungsdaten (Änderungen wie Einkommen, Familienstatus und vielerlei solcher Daten) Geld verdient werden soll.

Zudem aber ist bei weitem nicht sicher, dass diese Daten dann am Ende in den Auswertungen tatsächlich anonym bleiben. Denn die Datenverarbeitung ist inzwischen schon so weit, dass sie aus wenigen dieser Bewegungsdaten sehr wohl Bestandsdaten, also die unumstößlichen Daten über uns, entwickeln kann. Und dann stehen wir vollkommen ahnungslos transparent den Käufern unserer Daten gegenüber.

Die Daten, die wir zum Beispiel abgeben müssen, werden als „Öl“ gesehen, und so soll der Staat daran beteiligt werden, dieses Öl zu schöpfen.

2. Artikel

Bürger sollen ihre privaten Daten für die Volksgesundheit „spenden“ (20. April: Watergate.tv) (Quelle)

Bundesminister Jens Spahn ist der Ansicht, dass der „übertriebene Datenschutz“ in der Medizin eine optimale Versorgung der Bürger unmöglich mache. Um die medizinische Forschung zu vereinfachen, sollten Bürger ihre privaten Daten „spenden“, damit die Verbesserung der Gesundheit der Allgemeinheit davon profitieren könne.

Im Klartext bedeutet dies eine weitere Aufweichung des medizinischen Datenschutzes. „Übertriebener Datenschutz dürfe die Versorgung nicht verunmöglichen“, betonte Spahn auf der Medizin-Messe. Die Digitalisierung sei besonders in diesem Bereich „Chance und Verheißung“, denn das Gesundheitsministerium arbeite gerade daran, ein besonders sicheres Netzwerk für Gesundheitsdaten aufzubauen. Nun müssten nur noch die Bürger ihre Daten „spenden“.

Gilt jetzt die neue Datenschutzverordnung doch nicht für alle?

Kann es sein, dass unsere maroden EU-Staaten im Hinblick auf die drakonischen Strafen, durch die Hintertür eine neue Einnahmequelle erschlossen haben?

Eines ist sicher: Wenn Datenschutz nur für Selbständige und Unternehmen gilt, unsere Regierungen jedoch mit unseren Daten machen können was sie wollen, dann ist unsere Freiheit in Gefahr.

Bei solchen Denkweisen, wie in den zwei Artikeln beschrieben, ist der Überwachungsstaat nicht mehr weit.

Ihr Experte für Geld und Kapitalanlagen

Uwe Hammerschmidt

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