Gläserner Bankkunde – Realität oder Schwarzmalerei?
Auf internationaler Ebene melden ab September 2018 weltweit über 100 Länder ihre Kundendaten an die heimischen Steuerbehörden. Dazu gehören beispielweise Kontostände oder Wertpapiererträge. Geregelt ist dies über den automatischen Informationsaustausch (AIA), der seit Januar 2017 in Kraft ist.
Doch auch in Deutschland selbst nimmt die Entwicklung der Kontenabrufmöglichkeiten bedenkliche Züge an.
Ursprünglich hatte der Bundestag die Kontenabfrage einem überschaubaren Kreis von Behörden genehmigt, um schwerer Kriminalität wie Terrorismus oder Geldwäsche besser entgegenwirken zu können.
Doch das hat sich längst geändert. Nicht nur Finanzämter, sonstige Steuerbehörden und Jobcenter rufen Daten ab. Abgerufen wird auch wenn es um Ausbildungsförderung, Sozialhilfe oder Wohngeld geht. Selbst Gerichtsvollzieher dürfen dieses Instrument einsetzen, um Zahlungsunwilligen auf die Spur zu kommen.
Allein im ersten Halbjahr registrierte das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 391.442 Ersuche für Kontenabrufe. Das sind 38 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Mit der ständig steigenden Zahl der Abrufanträge steige das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen. Für Betroffene könne dies im Einzelfall sehr unangenehme Konsequenzen wie Kontensperrungen nach sich ziehen“, moniert nun auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.
Auch Christian Dürr, Vize der FDP-Bundestagsfraktion, macht in der Entwicklung eine „Tendenz zum gläsernen Bürger“ aus. Bankkunden müssten darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat bei der Terrorismusbekämpfung und beim Gläubigerschutz handlungsfähig sei, „aber gleichzeitig ihre Bürgerrechte nicht einschränkt“.
Der gläserne Bankkunde und der Überwachungsstaat sind vor dem Hintergrund dieser bedenklichen Zahlen nicht mehr bloß eine Gefahr, sondern Realität. Vor diesen negativen Entwicklungen und Rahmenbedingungen hat ein strategisches Auslandskonto nichts an seiner Wichtigkeit verloren.
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