Die Wohnungsgenossenschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft
Immobilien-Erwerb ohne Schulden
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen mit dem Zweck, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, wie den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern.
Eine Wohnungsgenossenschaft verfolgt das Ziel, Ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.
Sie möchten Sich ein Eigenheim erwerben?
So könnte es funktionieren:
Sie kaufen ein Haus und finanzieren dieses über Ihre Hausbank. Im Grundbuch stehen Sie dann in Abteilung I als Eigentümer, die Bank steht in Abteilung III, mit der Grundschuld. Können Sie heute nicht mehr zahlen, erfolgt ein Eintrag in Abteilung II (Lasten und Beschränkungen), der Ihre Immobilie praktisch unveräußerbar macht.
Zudem haben Sie einen Eintrag in Ihrer Schufa, über den Kredit den Sie aufgenommen haben.
Eine weitere Möglichkeit:
Sie erwerben Ihre Immobilie über eine Wohnungsgenossenschaft. Diese steht in Abteilung I, als Eigentümer. Sie selbst stehen in Abteilung II. Abteilung III bleibt leer.
Sie „mieten“ praktisch Ihr Haus bei der Wohnungsgenossenschaft an, zu einem garantierten Mietzins und haben in unserem Beispiel 25 Jahre Zeit, Ihre Finanzierung zu besparen (ähnlich wie bei einem Bausparer). Nach 25 Jahren gehört das Haus Ihnen. Oder aber Sie geben es an die Wohnungsgenossenschaft ab, nehmen Ihr Geld und suchen sich was Neues.
Die Wohnungsgenossenschaft verkauft dann ihr (ehemaliges) Haus.
Fassen wir zusammen: Sie wohnen in Ihren eigenen vier Wänden, zahlen ebenso monatliche Raten, sichern sich aber einen festen Zins (das bedeutet Ihnen ist egal, wie sich die Situation auf dem Kapitalmarkt entwickelt) und bewahren sich zudem volle Flexibilität bis zum Schluss. Das heißt Sie können reagieren, wenn sich Ihre persönliche Situation oder die Ihrer Familie in der Zwischenzeit verändert hat.
Im FSH Immobiliendossier finden Sie alles was Sie wissen müssen um:
Hier ein anderes denkbares Szenario.
Sie haben bereits ein Haus gekauft und über die Bank finanziert. Zinsfestschreibung beispielsweiße auf zehn Jahre. Sichern Sie sich heute über eine Wohnungsgenossenschaft Ihren Anschlusszinssatz. Besparen Sie diese Finanzierung, mit der Sie dann in zehn Jahren Ihren Kredit ablösen, wenn Sie können, auch heute schon. Oder eben im Nachhinein, wie im Beispiel oben.
Oder folgende Geschichte: Sie haben heute den Traum einer Immobilie, so bis in zehn Jahren. Fangen Sie jetzt schon an, die Finanzierung hierfür zu besparen.
Und nun ein Unterschied, der all das von einem Bausparer unterscheidet.
Sie treten als Mitglied der Genossenschaft bei. Das bedeutet, die haben Mitsprache und Mitgestaltungsrecht, über die Entwicklung und die Zukunft der Genossenschaft. Und Sie sind am Unternehmensergebnis beteiligt, und somit am Gewinn. Auch eine Genossenschaft muss sich marktkonform und betriebswirtschaftlich effizient verhalten, um im Wettbewerb bestehen und die Mitglieder langfristig fördern zu können.
Das Besondere an Genossenschaften ist aber, dass diese zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder unterhalten werden. Im Vordergrund steht somit der genossenschaftliche Förderzweck. In erster Linie geht es darum, dass die Dienstleistungen, die die Genossenschaft anbietet, von den Mitgliedern genützt werden. Erst in zweiter Linie geht es um die Kapitalmehrung durch Beteiligung mit Genossenschaftsanteilen.
Interessiert? Dann melden Sie sich bei uns. Erfahren Sie mehr darüber. Und lassen Sie sich von uns einen Produktpartner empfehlen, dem wir unser Vertrauen schenken.