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Rentenkonto klären? Ein Muss! 

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August 2019, Lesezeit 5 Minuten


Rentenkonto klären? Ein Muss! 

„Wie viel Rente werde ich einmal bekommen?“ Um Ihnen darüber Auskunft zu geben, verschickt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr eine Renteninformation. Allerdings ist die nur bedingt aussagekräftig, denn es gibt viele Unsicherheitsfaktoren, vor allem, wenn Sie noch viele Jahre bis zur Rente haben:

- Wie lange werden Sie noch arbeiten?
- Wie gut werden Sie in dieser Zeit verdienen?
-Wie wird sich die Rente im Verhältnis zur Inflation entwickeln?
Wenn Sie darauf verzichten, Ihr Rentenkonto zu klären, eventuelle Fehler aufzudecken und Lücken zu schließen, verschenken Sie bares Geld.

Hier meine Tipps:

Tipp 1 - Ran an die Papiere

Auch wenn Sie Papierkram nicht mögen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf überprüfen und Ihr Rentenkonto klären lassen. Der wird Ihnen standardgemäß nach dem 43. Geburtstag mit einer Aufforderung zur Kontenklärung zugeschickt. Sie können ihn aber auch jederzeit (erneut) anfordern unter: www.deutsche-rentenversicherung.de, Stichwort „Versicherungsverlauf“.

Bei der Rentenkontoklärung kommen Sie meist nicht umhin, eine Reihe von Dokumenten zusammenzusuchen (z.B. Abschlusszeugnis, Studienbuch, Geburtsurkunde der Kinder). Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Ablage in Ordnung zu bringen.

Tipp 2 – Sind sämtliche relevante Zeiten berücksichtigt?

Das ist die zentrale Frage, wenn Sie Ihr Rentenkonto klären lassen wollen. Um das herauszufinden, müssen Sie sich glücklicherweise nicht im Detail mit dem sehr komplexen Rentenrecht befassen. Es reicht aus, wenn Sie die entsprechenden Formulare gewissenhaft ausfüllen. Die laden Sie von der Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Dort finden Sie auch Ausfüllhilfen und viele weitere nützliche Infos.

Planen Sie dafür in etwa einen Arbeitstag ein – wenn Ihre berufliche Biografie komplex war, noch etwas mehr. Doch wenn Sie dadurch nur 50 € mehr Rente im Monat bekommen, ist Ihr Stundenlohn hervorragend. Sie brauchen professionelle Hilfe? Adressen von Rentenberatern finden Sie unter www.rentenberater.de

Tipp 3 – Dreierlei Zeiträume

Darauf kommt es an, um Ihr Rentenkonto zu klären:

- Sind sämtliche Zeiten erfasst, in denen Sie sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben?
- Gibt es weitere Zeiträume, die beitragsmäßig angerechnet werden (Elternzeiten, in bestimmten Fällen auch die Pflege von Angehörigen)
- Gibt es sogenannte Anrechnungszeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die Wartezeit und die Rentenberechnung berücksichtigt werden (z.B. Schul- und universitäre Bildung nach dem 17. Geburtstag, max. 8 Jahre, aber auch Zeiten, in denen Sie krank oder arbeitslos waren)?
Checken Sie, ob die im Versicherungsverlauf angegebenen Beträge korrekt oder zumindest plausibel sind. Immer wieder gibt es Fälle, in denen der Arbeitgeber keine Beiträge abgeführt hat. Wer eine Lehre gemacht hat und den Rentenzuschlag für Lehrzeiten nicht verschenken will, sollte außerdem darauf achten, dass die Ausbildungszeit als „Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet ist.

Tipp 4 – Hingehen statt hinschicken

Haben Sie die Formulare (am besten am Computer) ausgefüllt und danach ausgedruckt und unterschrieben, könnten Sie die theoretisch per Post an den Rentenversicherungsträger übermitteln. Großer Nachteil: Sie müssen von sämtlichen zusätzlich geforderten Unterlagen beglaubigte Kopien mitschicken. Vereinbaren Sie daher lieber einen Termin bei der für Sie zuständigen örtlichen Beratungsstelle. Dort werden Ihre Originalunterlagen kostenlos kopiert und bestätigt.

Ein weiterer Vorteil des Termins vor Ort: Sie können dann komplexe Sachverhalte besprechen und offene Fragen klären. Z.B. Wie lassen sich fehlende Nachweise doch noch erbringen? Lohnt sich eine freiwillige Nachzahlung für lange Ausbildungszeiten? (Ein Antrag ist in der Regel nur bis 45 möglich).

Telefonisch lässt sich oft besser ein Termin ergattern als über das Online-Terminbuchungssystem. Wichtig: Zum Termin selbst den Personalausweis mitnehmen.

Sie wollen jetzt wissen wie hoch Ihre Rentenlücke ist und/oder wie Sie diese schließen können? Vereinbaren Sie mit mir ein kostenloses telefonisches Gespräch. Klicken Sie hier, damit wir Ihr Rentenkonto klären, es lohnt sich.

Ihr Experte für Kapitalanlage

Uwe Hammerschmidt


P.S.: Vorsicht, Rentenirrtum! Viele Menschen glauben, das „Rentenniveau“ (derzeit 48%) gebe an, welchen Prozentsatz ihres letzten Gehalts sie als Rente erwarten können. Doch das Rentenniveau ist lediglich eine statistische Kennziffer. Sie beziffert, wie hoch eine Standardrente (nach 45 Jahren Beitragszahlung als Durchschnittsverdiener) im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn ist. Klicken Sie hier, ich sage Ihnen was Sie tatsächlich erwarten können. 

P.P.S.: Ihre individuellen Rentenansprüche hängen in erster Linie von der Höhe Ihrer Beiträge ab. Jetzt hier informieren. 

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